Hinweise zur Nutzung von Zoom in unseren Online-Formaten

Wir nutzen für unsere Veranstaltungen die kirchliche-datenschutzkonforme Variante von Zoom über den Anbieter Connect4Video, der uns Zoom über interne Server in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung stellt. Im Zusammenspiel mit den Servern, die von C4V in Deutschland, Österreich und der Schweizgehostet werden, gilt:

  • Medienströme der Meetings (Audio, Video, Bildschirminhalte, in-meeting Chat, inmeeting Whiteboard) werden bei Verwendung der Zoom Meeting Clients nur auf den C4V-Servern in Deutschland, Österreich und der Schweiz verarbeitet
  • Bei Meetingteilnahme per Browser werden die Medienströme auf Zoom-Servern und auf C4V-Servern verarbeitet.
  • Metadaten der Nutzer und der Meetings werden in der Zoom Infrastruktur verarbeitet. Davon sind diese Daten personenbezogen: Host (Name, E-Mailadresse, Profilbild sofern vorhanden), Teilnehmerliste (Name der Teilnehmer wie eingegeben), Infos der Teilnehmer*innen wie angefordert IP-Adressen, Meeting ID, Meetingtitel Umfragen, Q&A

Zum Steckbrief von Connect4Video (Stabd März 2023) und der vollständigen Liste der verarbeiteten Daten

Umfang der Verarbeitung

Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt. Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten. Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 4 DSG-EKD (Verarbeitung im Interesse der Kirche). Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „OnlineMeetings“.

Warum wir für unsere Online-Formate Zoom verwenden

Wir haben uns mit vielen Menschen aus unterschiedlichen Fachrichtungen in den letzten Jahren mit den bekannten Videokonferenzsystemen (Jitsi, BigBlueButton, Nextcloud Talk, Webex, Teams und Zoom) beschäftigt und das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven besprochen. Unterschiedliche Perspektiven deshalb, weil ein digitaler Bildungsraum mehr benötigt als die alleinige Übermittlung eines Audio- und Videostreams. Daher war die erste Erkenntnis, dass wir für einen digitalen Bildungsraum andere Anforderungen haben als für eine „normale“ Videokonferenz. Dazu gehören insbesondere:

  • Sehen, Hören und Wahrnehmen: Die Audio- und Videoqualität ist ungemein wichtig, um zum einen als Moderator*in eine Gruppe wahrnehmen zu können und Stimmungen und nonverbale Signale zu erkennen. Zum anderen den um Teilnehmenden einen Beziehungsaufbau untereinander zu ermöglichen, was für die Qualität in Bildungsprozessen von Bedeutung ist. Hierfür ist es wichtig, einzelne Personen, aber auch die gesamte Gruppe sehen zu können. Zoom bietet hier als einziges System in den Business- und Education Tarifen eine Full HD Übertragung in 1920×1080 Pixel und läuft zudem stabil, wenn in einer Veranstaltung mit >200 Personen alle die Videoübertragung aktiviert haben. Zudem bietet Zoom die beste Audioverarbeitung (Optimiertes Audio, Originalton für Musiker sowie Live-Auftrittsaudio), was gerade bei längeren Kursen und Veranstaltungen sehr wichtig ist.
  • Funktionen für eine lebendige Bildungsarbeit: In digitalen Formaten befinden sich die Nutzer*innen alle in einer zweidimensionalen Ebene und die gegenseitige Wahrnehmung ist auf das Sehen und Hören begrenzt. Eine Aktivierung der Teilnehmenden und eine methodisch abwechslungsreiche Gestaltung werden durch folgende technische Funktionen ermöglicht, wie z.B. den Spotlight-Videos oder der automatischen Erstellung von Redner*innenlisten, der problemlosen Einbindung von Gebährdensprachen-Dolmetscher*innen in freischwebenden Fenstern oder Dolmetschern, die in parallen Audiokanälen simultan übersetzen können, der Möglichkeit, Audionachrichten in Breakout-Räume zu schicken oder einfach nur Umfragen und Quizze sowie Kleingruppenräume einzusetzen oder diese aus Umfrageergebnissen erstellen zu lassen. Dazu kommen Funktionen wie die Möglichkeit der Kamerafernsteuerung, was vor allem in hybriden Settings eine tolle Möglichkeit darstellt.

Diese Aspekte haben bei der Eignungsbewertung von Zoom als Videokonferenzsystem für die Bildungsarbeit eine große Rolle gespielt, genau wie das Thema Datenschutz.