Voraussetzungen

  • Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht werden*
  • Die Veröffentlichung muss so gestaltet sein, dass der Charakter als Bildungsangebot deutlich wird*
  • Jede Veranstaltung muss mindestens acht Teilnehmende aufweisen*

*Landesverordnung zur Durchführung des
  Weiterbildungsgesetzes (Rheinland-Pfalz) vom 5.02.1996

Zuschüsse

2010 wurden folgende Zuschüsse ausgezahlt:

  • Einzelveranstaltung: 
    € 5,00 je Unterrichtsstunde
  • längerfristige Maßnahmen:
    € 7,00 je Unterrichtsstunde
  • Kurs mit Übernachtung: 
    € 9,00 je Unterrichtsstunde

Unterstützung

erhalten Sie von der

Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 66 90 -185
Fax: 0 61 51 / 66 90 -189 
silke.schikatis@ekhn.de

ABC der Weiterbildungs- förderung in Rheinland-Pfalz