3. Wo ist die öffentliche Förderung für die Erwachsenenbildung in der EKHN geregelt?

Die öffentliche Förderung von Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der EKHN ist in den Weiterbildungsgesetzen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz verankert. Danach haben neben den öffentlichen Trägern auch anerkannte freie Träger einen Anspruch auf Bezuschussung von Erwachsenenbildung durch das jeweilige Bundesland. Im Bereich der EKHN sind dies die Evangelische Landesorganisation für Erwachsenenbildung in Hessen und die Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.V.. Sie beantragen öffentliche Fördermittel bei den jeweiligen Ministerien und verteilen sie nach den Vorgaben des Landes. 

(Dagmar Kaufmann)