1. Was verstehen wir eigentlich unter Evangelischer Erwachsenenbildung?

Evangelische Erwachsenenbildung ist im Grundsatz explizite Bildungsarbeit, die Lernprozesse mit Erwachsenen organisiert und gestaltet. Inhaltlich bietet sie ein breites Spektrum mit Konzentration auf die so genannten „profilbildenden Themenbereiche“, wie sie in der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE) vertreten werden. Hierzu gehören: theologische und religiöse Bildung, gesellschaftsbezogene und politische Bildung, kulturelle Bildung, Bildungsarbeit mit älteren Menschen, familienbezogene Bildung bzw. intergenerationelles Lernen. Außerdem gibt es viele Angebote zur Stärkung der „Kompetenzen für die Bildungspraxis“.

Seit die Bundesländer Erwachsenenbildungsgesetze erlassen haben, heute heißen diese meist Weiterbildungsgesetze, beteiligen sich die Kirchen am organisatorischen Aufbau von Infrastruktur und Einrichtungen für die Bildungsarbeit. Erwachsenenbildung wird dabei als eine öffentliche Aufgabe verstanden, die von gesetzlich anerkannten Trägerorganisationen geleistet und verantwortet, und von der öffentlichen Hand zu fördern ist. Evangelische Erwachsenenbildung wirkt als anerkannter Träger im Bildungssystem mit und leistet somit einen Beitrag zum pluralen Weiterbildungsangebot.

Die Evangelische Kirche versteht sich selbst als Bildungskirche, weil Bildung nach evangelischem Verständnis Motiv und Folge des Glaubens ist. Sie ist einer der größten Bildungsanbieter in Deutschland und hat ein ureigenes Interesse daran, Menschen in allen Lebenslagen und Phasen Bildungsangebote zu machen.

Den öffentlichen Auftrag der Erwachsenenbildung versteht die EKHN „als Dienst an den Menschen und Gemeindemitgliedern bei der Suche nach Lebensorientierung und Lebensgestaltung im Wandel der Gesellschaft“. Dies ist in der Ordnung für Erwachsenenbildung formuliert.

(Heike Wilsdorf)