Zuschüsse aus dem Weiterbildungsgesetz Hessen

Kirchengemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können Zuschüsse in Form der Regelförderung (A) oder des Förderfonds (B) aus Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Hessen über die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung erhalten. 

A. Regelförderung

Voraussetzungen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier.

Bezuschusst werden Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Der Bildungscharakter der abzurechnenden Einheiten ist im Antrag darzustellen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in der Regel im Juli des dem Bezuschussungsjahr folgenden Jahres.

B. Förderfonds Hessen

• ist eine Möglichkeit der staatlichen, projektbezogenen Förderung innovativer Maßnahmen der Erwachsenenbildung mit experimentellem Charakter
• fördert öffentlich zugängliche Maßnahmen der politischen oder kulturellen Bildung

Nähere Informationen zum Förderfonds finden Sie hier.

Beratung, Unterstützung sowie die nötigen Unterlagen erhalten Sie von uns:

Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 66 90 -193
Fax: 0 61 51 / 66 90 -189
E-Mail: dagmar.kaufmann@ekhn.de
Internet: www.ebekhn.de

 

 

 

Infos und Unterlagen zur Antragstellung:

Formulare und Vordrucke