5. Wo und wie werden Zuschüsse in Hessen beantragt?

Antragsteller aus dem hessischen Teil der EKHN wenden sich an die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. Fördermöglichkeiten sind die Zuschüsse aus der Regelförderung und der Förderfonds. Die Regelförderung bezuschusst Unterrichtsstunden von Veranstaltungen, die im Jahr vor der Auszahlung stattgefundenen haben, wogegen der Förderfonds als Projektförderung auf vorherigen Antrag Zuschüsse ermöglicht. Näheres im Leitfaden von A-Z der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN.

(Dagmar Kaufmann)