4. Wer kann öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen?

Kirchengemeinden, Dekanate und sonstige Einrichtungen der EKHN können für ihre Erwachsenenbildungsarbeit öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen. Dabei müssen sie nicht zwingend Mitglied einer regionalen Arbeitsgemeinschaft sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie strukturell der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angehören. Bildungsarbeit grenzt sich ab zu reiner Verkündigung, Unterhaltung oder Geselligkeit. Sie versteht sich als Prozess organisierten Lernens, in dem angesichts sich stetig ändernder sozialer Realitäten, Haltungen und Kompetenzen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung erworben werden.

(Dagmar Kaufmann)