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Zuschüsse aus dem Weiterbildungsgesetz Hessen
Kirchengemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können Zuschüsse aus Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Hessen über die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung erhalten.
Zuschüsse können zu Veranstaltungen gewährt werden, wenn diese u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein.
- Es müssen mindestens 8 Erwachsene als Teilnehmende nachgewiesen werden.
- Veranstaltungen ohne internatsmäßige Unterbringung müssen mindestens 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen.
- Veranstaltungen mit internatsmäßiger Unterbringung müssen an mindestens 2 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden und mindestens 12 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen.
Bezuschusst werden die Unterrichtsstunden. Da wir vom Land einen Pauschalbetrag bekommen und daraus sämtliche abgerechneten und anerkennungsfähigen Veranstaltungen gleichermaßen fördern, steht die Höhe des jeweiligen Zuschusses erst nach Abschluss der Prüfung der Gesamtrechnung fest, erfahrungsgemäß nicht vor Ende Mai des dem Veranstaltungsjahrs folgenden Jahres. Danach erfolgt auch erst die Auszahlung des Zuschusses
Es gelten folgende Förderobergrenzen:
- Gemeinden und gemeindlichen Einrichtungen erhalten höchstens 2.500 € Gesamtzuschuss pro Jahr, übergemeindliche Einrichtungen höchstens 6.000 € pro Jahr.
- Kurse mit bestimmter Thematik (Gesundheit, Gestalten, Eltern-Kind-Angebote) werden mit höchstens 30 Unterrichtsstunden pro Antrag bezuschusst.
Der Zuschusssatz je Unterrichtsstunde hängt von der Zahl der insgesamt abgerechneten Veranstaltungen ab. In 2009 lag der Zuschuss je Unterrichtsstunde bei Veranstaltungen ohne Übernachtung bei ca. 9 €, bei Veranstaltungen mit Übernachtung bei ca. 29 €.
Förderfonds
Mit der Einrichtung eines Förderfonds bietet die Arbeitsgemeinschaft die Möglichkeit, innovatorische, projektbezogene oder Maßnahmen der Erwachsenenbildung mit experimentellem Charakter zu unterstützen.
Gefördert werden:
- öffentlich zugängliche Maßnahmen der politischen Bildung
- öffentlich zugängliche Maßnahmen der kulturellen Bildung
Voraussetzung ist, dass es sich um Maßnahmen handelt, die
- in Kooperation mit anderen Einrichtungen durchgeführt werden und/oder
- der regionalen Vernetzung von Erwachsenenbildung dienen
Der Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle in Darmstadt zu stellen:
- Für Maßnahmen des 1. Halbjahres spätestens zum 31. Oktober des vorausgehenden Jahres
- Für Maßnahmen des 2. Halbjahres spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres
Im Antrag ist die Maßnahme ausführlich darzustellen (Titel, Zeitraum, Leitung, Lernziele, Zielgruppe, Programmübersicht, Veröffentlichung) und sind die zu erwartenden Kosten sowie die geplante Finanzierung einschließlich der Eigenbeteiligung des Trägers und zu erwartender Teilnahmebeiträge aufzulisten.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.
Der Nachweis besteht aus einer von der kassenführenden Stelle bestätigten Auflistung der Kosten und Einnahmen (die Belege sind im Original oder in Kopie beizufügen, Originalbelege werden umgehend nach Prüfung zurückgegeben), einer Verlaufsbeschreibung, dem Programm, einem Belegexemplar der Ausschreibung, einer Teilnahmeliste, evtl. Kopien von Pressenotizen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 49% der Kosten bis höchstens 1.300 € unter der Voraussetzung, dass mit dem Zuschuss aus dem Förderfonds kein Gewinn erzielt wird.
- Je Antragsteller können ab 2010 höchstens drei (statt bisher zwei) Maßnahmen pro Jahr gefördert werden.
- Für jede Maßnahme beträgt der Zuschuss höchstens 1.300 €.
Beratung, Unterstützung sowie die nötigen Unterlagen erhalten Sie von uns:
Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 66 90 -193
Fax: 0 61 51 / 66 90 -189
E-Mail: dagmar.kaufmann.ageb
ekhn-net.de
Internet: www.ebekhn.de
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