Zuschüsse für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung



Sie bieten Veranstaltungen der Erwachsenenbildung an: Vortrags-, Diskussionsveranstaltungen, Kurse, thematische Gesprächskreise, Seminare, thematische Einheiten in Gruppen.

 

Sie verstehen Ihre Erwachsenenbildungsarbeit als Angebot für eine interessierte Öffentlichkeit.

 

Dann können Sie öffentliche Gelder in Anspruch nehmen, aus Mitteln der Weiterbildungsgesetze Hessen und Rheinland-Pfalz.


Beratung, Unterstützung sowie die nötigen Unterlagen erhalten Sie von uns:

 

Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt

Fax: 0 61 51 / 66 90 -189
Internet: www.ebekhn.de


Für HESSEN ist die Antragstellung ganzjährig wie folgt möglich: Für Veranstaltungen des

Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr. Die Förderung pro Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) betrug 2007:

 

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Antragstellung!

 



Für RHEINLAND-PFALZ ist die Antragstellung ganzjährig möglich, die Auszahlung erfolgt im Folgejahr. 

Der Stichtag für Anträge auf Zuschüsse zu Veranstaltungen des Jahres 2009 ist der 29. Januar 2010